

Objektive Jahreshauptinspektionen für Sportstätten
Als zertifizierter Prüfer sichern wir Ihre persönliche Haftung ab. Wir kombinieren präzise DIN-Normen (DIN TS 79183/DIN 18032...) mit digitaler Katasterführung für Kommunen, Wohnungswirtschaft und alle anderen freien Trägernund Betreibern wie z.B. auch Golfclubs und andere Sportvereine.
Systematische Risikoanalyse
Unsere Prüfungen gehen weit über einfache Mängellisten hinaus. Wir bewerten den strukturellen Ist-Zustand Ihrer öffentlichen oder halböffentlichen Anlagen nach strengsten Sicherheitsstandards und liefern Ihnen konkrete, priorisierte Handlungsempfehlungen.
Jahreshauptprüfung
Operative Prüfung
Erstabnahme nach Installation
Die gesetzlich vorgeschriebene Hauptinspektion zur Feststellung der allgemeinen Betriebssicherheit, Fundamentstabilität und Witterungseinflüsse aller Spielgeräte.
Detaillierte Verschleißprüfung im Abstand von ein bis drei Monaten zur Kontrolle der Betriebssicherheit und Funktion kritischer Bauteile.
Prüfung neuer Sportanlagen vor der ersten Freigabe zur Absicherung von Planungsfehlern und herstellerseitigen Montagefehlern. Begleitung im Planungsprozeß als auch bei der Ausführung möglich! Beides minimiert überflüssige Folgekosten.
sinnvoll durch eigenes Personal abzubilden


Unabhängigkeit schafft Rechtssicherheit
Unsere Stärke liegt in der absolut objektiven, herstellerneutralen Bewertung Ihrer Anlagen und der daraus resultierenden externen, Sie unterstützenden Jahreshauptuntersuchung als Teil Ihres Sicherheitsmanagements.
Mit langjähriger Erfahrung an der Schnittstelle von Natur, Technik und Gesetzgebung analysieren wir Schwachstellen, bevor Risiken entstehen. Jedes Prüfprotokoll ist gerichtlich verwertbar dokumentiert.
Geprüfte Fachkompetenz
Regelmäßige Weiterbildung sichert den aktuellen Stand der Technik. Wir übersetzen komplexe Haftungsfragen in klare, digitale Arbeitsanweisungen für Ihren Bauhof/ausführende MItarbeiterInnen.
Sachkunde und Objektivität sind die wichtigsten Merkmale eines Sachverständigen
Die Objektivität verlangt ein Handeln, das allein an sachlichen Maßstäben ausgerichtet ist und nicht subjektiven Beweggründen folgt.
Unbefangenheit, Neutralität, Unparteilichkeit; Weisungsfreiheit sind die wesentlichen Merkmle für eine objektive Beurteilung!
(sowohl Betreiber als auch Errichter erfüllen diese Merkmale nicht)
Eine Gefährdung der Objektivität eines Prüfers/sachverständigen ist stets dann gegeben, wenn der Auftraggeber oder eine Partei an einem falschen, also objektiv unrichtigem Ergebnis ein Interesse hat.
Der begründete Anschein genügt zur Ablehnung eines Prüfers aus Besorgnis der Befangenheit.
(Quelle: Praxishandbuch Sachverständigenrecht -Verlag C.H.Beck - 3.Auflage)
Selbstverständnis
Im Mittelpunkt steht die strukturierte Unterstützung öffentlicher und institutioneller Betreiber im laufenden Betrieb von Sportanlagen.
Die Tätigkeit versteht sich als fachliche Ergänzung bestehender Prozesse – mit dem Ziel, interne Kompetenz und organisatorische Abläufe zu unterstützen und die Haftungsrisisken -gemeinsam mit Ihnen- für Sie zu minimieren.
Sichern Sie Ihre Sportstätten
Lassen Sie Ihre Sportanlagen und Sportstätten von einem zertifizierten Sachverständigen prüfen. Wir erstellen Ihnen ein transparentes, rechtssicheres Angebot für Ihre Kommune, Wohnungsbaugesellschaft oder andere Trägerschaften.

