Hintergrundwissen -die Basics

Warum werden Spielplätze geprüft?

Rechtsgrundlage...

... ist § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht!

Dort steht:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit (…) eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Zur Verkehrssicherungspflicht gehören:

  • Spielplatzprüfungen

  • Baumkontrollen

  • Winterdienst

  • Laubbeseitigung

  • Streckenkontrolle auf den Straßen usw.

Gesetzliche Grundlage und Normen

Die wichtigsten Vorschriften für die Spielplatzkontrolle und Prüfung von Spielplatzgeräten sind in der DIN EN 1176 festgelegt.

Die Grundlage bilden die folgenden Gesetze, Vorschriften und Normen:

  • DGUV Information 202-022 – beschreibt die sicherheitstechnische Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Klettergeräten, Spielplätzen und Spielgeräten.

  • DIN EN 1176 – legt die sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren für Spielgeräte fest.

  • DIN EN 1177 – regelt die Anforderungen an stoßdämpfende Bodenbeläge unter Spielgeräten (Fallschutz).

  • DIN 18034 – behandelt Planung, Bau und Betrieb von Spiel- und Freiflächen.

  • DIN 79161 (Teil 1 & 2) – definiert die Qualifikation und Ausbildung von sachkundigen Prüfern für Spielplatzgeräte.

  • DIN EN 12572 - legt für künstliche Kletteranlagen die Anforderungen fest - oft in Kombination mit der DIN EN 1176

  • DGUV Information 202-044 – Grundlage für die sicherheitstechnische Kontrolle und Wartung von Fitness- und Sportgeräten in Hallen.

  • DIN 18032 – beschreibt Anforderungen an den Bau, die Ausstattung und den sicheren Betrieb von Sporthallen.

  • DIN EN 12503 – legt Standards für Turnmatten und Sportböden in Bezug auf Dämpfung und Rutschfestigkeit fest.

  • DIN TS 79183 - Technische Spezifikation , die klare und einheitliche Standards an die Inspektion von Sportstätten, Sportgeräten und Sportschutzausrüstungen definiert, Vorläufer einer neuen DIN

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – regelt die Verantwortung des Betreibers für den sicheren Zustand von technischen Anlagen.

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – fordert den sicheren Betrieb von Geräten, um Unfälle zu vermeiden.

Anwendungsbereich der DIN EN 1176:2017/2019/2020 Teil 1 bis 11

Die DIN EN 1176:2017/2019/2020 Teil 1-11 ersetzt die bisher gültigen Fassungen der DIN EN 1176 und die DIN EN 1177.

Geräte, die nach alter DIN 7926 und vor der DIN EN 1176:2017/2019/2020 geprüft und aufgestellt wurden, genießen sog. Bestandschutz.

Es hat sich gezeigt, dass bei einigen dieser Norm entsprechenden Geräte, die nach neueren Sicherheitserkenntnissen geforderten Maße zum Schutz vor Fangstellen, wie z. B. für Kleidung und für den Hals, nicht erfüllt sind.

In solchen Fällen sollten die Geräte entsprechend der DIN EN 1176:2017/2019/2020 nachgerüstet werden. Die Norm gilt als Mindestanforderung, die Kinder vor Gefahren schützen soll, die sie möglicherweise nicht vorhersehen können

  • sie gilt nicht für betreute Abenteuerspielplätze

  • sie gilt auch nicht für Spielzeug

Die Norm gilt auch für Geräte und Einrichtungen, die als Spielplatzgeräte genutzt werden, obwohl sie nicht als solche hergestellt wurden.

Sicherheit in Kindergärten und Schulen

Gerade in Kindergärten tragen die Betreiber eine besondere Verantwortung. Werden sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, muss die Einrichtungsleitung unverzüglich informiert werden. Wenn Mängel nicht sofort behoben werden können, muss der betroffene Bereich abgesperrt oder das Gerät vorübergehend außer Betrieb genommen werden.

Unsere Prüfungen bieten Kindergärten, Schulen, Vereinen und Kommunen die Sicherheit, dass alle Anlagen den aktuellen Normen entsprechen und Kinder unbeschwert spielen können.

Abnahme von Spielgeräten in Kindergärten

Die Abnahme neuer Spielgeräte in Kindergärten ist ein besonders sensibler Schritt, da hier die Sicherheit kleiner Kinder im Mittelpunkt steht.
Vor der ersten Nutzung werden alle Geräte nach DIN EN 1176 von einer sachkundigen Person geprüft. Dabei werden Stabilität, Montage, Fallschutz, Bodenfreiheit und mögliche Fangstellen kontrolliert.


Nur wenn alle Sicherheitsanforderungen erfüllt sind, darf die Anlage offiziell freigegeben und von den Kindern genutzt werden.
Eine dokumentierte Abnahme ist zugleich die Grundlage für spätere Wartungs- und Kontrollintervalle.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Wer die Inspektionspflicht vernachlässigt, riskiert:

  • zivilrechtliche Haftung bei Schäden

  • strafrechtliche Konsequenzen bei grober Fahrlässigkeit

  • Versicherungen könnten Zahlungen verweigern, wenn festgestellte Sicherheitsmängel nicht beseitigt wurden

STRUKTUR & SYSTEM

Verlustfreie Abläufe.

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Ich bin kein Consulting-Konzern und auch kein BWL'er - bei mir bekommen Sie Beratung und Unterstützung aus der Praxis für die Praxis. Vom kleinen Einzelauftrag bis hin zu wiederkehrenden Routineterminen - fragen Sie einfach an.

MÄNGELBEHEBUNG
LOGISTIK
AKZEPTANZ

Digitale Workflows

Optimierte Routen

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